61 Neubürgerinnen und Neubürger Oberhavels begrüßt
Landrat Alexander Tönnies übergibt Einbürgerungsurkunden an Menschen aus 23 Herkunftsländern
Insgesamt 61 Menschen aus 23 Herkunftsländern haben am Mittwoch, 15.04.2026, von Landrat Alexander Tönnies in der KulturFUGE ihre Einbürgerungsurkunde bekommen. Sie stammen aus den USA, Syrien, Kuba, Italien, Moldau, dem Sudan, Griechenland, Bosnien und Herzegowina, Weißrussland, Nigeria, Serbien, Kroatien, dem Irak, Polen, Ägypten, Bulgarien, Pakistan, Brasilien und den Philippinen. Die meisten Neubürgerinnen und Neubürger kommen aus Russland, dem Iran, Afghanistan und der Ukraine.
„Allein die Zahl der Herkunftsländer zeigt, wie unterschiedlich ihre Lebenswege sind. Lebenswege, die sich hier in Oberhavel kreuzen. Ihre Erfahrungen machen uns stark. Lassen Sie uns die Zukunft Oberhavels gemeinsam gestalten“, sagte Alexander Tönnies.
Eingebürgert werden kann, wer sich seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Außerdem müssen die Identität und die Staatsangehörigkeit für Einbürgerungen geklärt sein, und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung muss vorliegen. Vorausgesetzt wird auch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis. Der Lebensunterhalt muss selbständig bestritten werden, und zwar für sich selbst und für die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, also ohne dass Sozialhilfe oder Bürgergeld beansprucht wird. Wer eingebürgert werden will, darf zudem nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Außerdem müssen Antragstellerinnen und Antragsteller die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen.
Das Einbürgerungsverfahren selbst verläuft in mehreren Schritten: Nach einer ersten Beratung durch den Fachbereich Migration des Landkreises Oberhavel werden die Voraussetzungen für eine mögliche Einbürgerung geprüft. Liegen sie vor, kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Im Anschluss sind verschiedene weitere Behörden an dem Verfahren zu beteiligen. Für das Einbürgerungsverfahren werden Gebühren in Höhe von etwa 255 Euro erhoben.