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­FAQs Abfallentsorgung

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Abfallentsorgung. Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, sind die Inhalte nach Themenbereichen gegliedert.

Wählen Sie einfach das passende Thema aus, um die dazugehörigen Fragen und Antworten anzuzeigen. Die FAQs umfassen die Bereiche Restabfall, Bioabfall, Gelbe Tonne, Abfallgebühren sowie Sperrmüll.

Im Themenbereich „Abfallgebühren“ erhalten Sie unter anderem Informationen zur Zusammensetzung der Gebühren (Grundpreis und Arbeitspreis) sowie zu Änderungen, beispielsweise bei der Personenzahl oder bei einem Eigentümerwechsel.

Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Restabfallbehälter

Muss ich einen Restabfallbehälter auf meinem Grundstück vorhalten?

Ja, auf jedem genutzten Grundstück muss mindestens ein zugelassener Restabfallbehälter vorhanden sein. Dies gilt für Wohn-, Freizeit- und Erholungsgrundstücke, Kleingärten sowie gewerblich genutzte Grundstücke.


Was muss ich tun, wenn mein Restabfallbehälter oder der Transponder (Chip) defekt ist?

Ist Ihr Restabfallbehälter defekt und soll der Transponder in einen anderen oder neuen Behälter eingebaut werden, müssen Sie dies schriftlich über das entsprechende Formular „Restabfallbehälter“ beantragen. Alle Formulare finden Sie unter www.oberhavel.de/Abfallentsorgung.


Was ist zu tun, wenn mein Restabfallbehälter verloren geht oder gestohlen wird?

Wenn Ihr Behälter verlorengegangen, gestohlen oder beschädigt wurde (z. B. durch Brand), müssen Sie dies schriftlich melden. Es wird empfohlen, den Verlust zeitnah bei der Polizei anzuzeigen, jedoch vor der Neubeschaffung einige Tage abzuwarten, da Behälter gelegentlich versehentlich getauscht oder mitgenommen (z.B. durch die Nachbarn) und später zurückgestellt werden.


Wird mein Restabfallbehälter auch geleert, wenn keine Personen auf dem Grundstück gemeldet sind?

Ja, sofern der Behälter mit einem Transponder ausgestattet ist, das Grundstück sowie die Eigentümerin oder der Eigentümer erfasst sind und der Behälter zur Entleerung zu den festgelegten Terminen gemäß Tourenplan bereitgestellt wird.


Was kann ich tun, wenn mein Restabfallbehälter nicht vollständig geleert wurde?

In diesem Fall können Sie eine kostenpflichtige Nachleerung, entweder direkt bei der AWU oder aber beim Landkreis Oberhavel – Fachdienst Umweltschutz und Abfallbeseitigung -  beantragen. Bitte geben Sie dabei Ihre Behälternummer und Anschrift an. Beachten Sie, dass jeder Leerungsvorgang als vollständige Entleerung gezählt wird. Es liegt in der Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer sicherzustellen, dass der Behälter ordnungsgemäß geleert werden kann.

Bioabfallbehälter

Ist die Nutzung eines Bioabfallbehälters verpflichtend?

Nein, die Nutzung des Bioabfallbehälters ist freiwillig. Sie entscheiden selbst, ob Sie einen Bioabfallbehälter verwenden möchten. Neben ökologischen Vorteilen können Sie auch Abfallgebühren sparen, da die Leerung eines Bioabfallbehälters günstiger ist als die Entleerung von Restabfallbehältern.


Wie kann ich einen Bioabfallbehälter bestellen, tauschen oder abbestellen?

Sie können jederzeit einen Bioabfallbehälter neu bestellen, einen zusätzlichen oder größeren Behälter (z. B. 240 Liter) beantragen oder einen bestehenden Behälter abmelden. Nutzen Sie hierfür bitte das entsprechende An- und Abmeldeformular „Bioabfallbehälter“.  Alle Formulare finden Sie unter www.oberhavel.de/Abfallentsorgung.


Wann und wie oft wird der Bioabfallbehälter geleert?

Die Leerung erfolgt in der Regel alle 14 Tage nach einem festen Tourenplan. Die aktuellen Abfuhrtermine können Sie im Tourenplan auf der Internetseite der AWU Oberhavel GmbH sowie in der AWU-App mit Erinnerungsfunktion oder im Abfallkalender einsehen. Der Abfallkalender steht Ihnen im PDF-Format zum Download unter www.oberhavel.de/Abfallbeseitigung zur Verfügung.


Was gehört in den Bioabfallbehälter?

In den Bioabfallbehälter gehören organische Abfälle wie Küchenreste (z. B. Eierschalen, gekochte Speisen, Fleisch, Obst- und Gemüsereste), Gartenabfälle (z. B. Laub, Unkraut, Rasenschnitt, Reisig, Strauch- und Baumschnitt), sowie weitere kompostierbare Materialien wie Balkon- und Zimmerpflanzen, Heu, Stroh, Fallobst und Schnittblumen.

Die Gelbe Tonne

Was ist bei der Nutzung der Gelben Tonne zu beachten?

Bitte prüfen Sie die Anschrift auf dem Etikett Ihrer Tonne. Die Tonnen werden vor dem Grundstück gestellt und sind mit der jeweiligen Adresse gekennzeichnet, um Verwechslungen zu vermeiden. Die Gelbe Tonne darf ausschließlich für leere Verkaufsverpackungen aus Metall, Kunststoff, und Verbundstoffen genutzt werden. Die Befüllung wird kontrolliert – falsch befüllte Tonnen werden nicht geleert und müssen entsprechend nachsortiert werden.

Weitere Informationen zur richtigen Befüllung finden Sie auf der Internetseite der AWU unter www.awu-oberhavel.de.


Wie oft wird die Gelbe Tonne geleert?

Die Leerung erfolgt in der Regel alle 14 Tage. Die aktuellen Abfuhrtermine können Sie im Tourenplan auf der Internetseite der AWU Oberhavel GmbH sowie in der AWU-App mit Erinnerungsfunktion oder im Abfallkalender einsehen. Der Abfallkalender steht Ihnen im PDF-Format zum Download unter www.oberhavel.de/Abfallbeseitigung zur Verfügung.


Wie kann ich eine Gelbe Tonne beantragen?

Die Beantragung erfolgt online über das Kontaktformular der AWU Oberhavel GmbH unter www.awu-oberhavel.de oder durch telefonische Meldung bei der AWU unter 03304 – 3760

Sperrmüll

Wie oft und wann kann Sperrmüll abgeholt werden?

Für jedes Wohn-, Erholungs- oder Wochenendgrundstück, für Kleingärten sowie pro Haushalt kann einmal pro Kalenderjahr die Abholung von Sperrmüll bei der AWU beantragt werden. Voraussetzung ist, dass für das jeweilige Grundstück der jährliche Grundpreis entrichtet wird.


Wie kann ich die Sperrmüllabholung beantragen?

Die Beantragung erfolgt schnell und einfach online über die Internetseite der AWU Oberhavel GmbH. Alternativ kann die Sperrmüllkarte aus dem Abfallkalender ausgefüllt und per Post eingesendet werden.


Gibt es Änderungen bei der Sperrmüllentsorgung ab 2026?

Ja, im Rahmen eines Modellversuchs kann Sperrmüll aus privaten Haushalten in haushaltsüblichen Mengen seit Ende Januar 2026 gebührenfrei an den Recyclinghöfen Germendorf und Gransee abgegeben werden. Der Modellversuch ist zeitlich begrenzt bis Dezember 2027.


Welche Abfälle können an den Recyclinghöfen gebührenfrei abgegeben werden?

  • Alttextilien
  • Haushalts- und Elektroaltgeräte
  • sämtliche Leuchtmittel (außer Glühlampen)
  • Schrott und Altmetalle
  • Papier, Pappe und Kartonagen
  • Montageschaum-Dosen (PU-Schaum)
  • Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen (bis zu 2 m³, neu seit 2026)

Alle übrigen Abfälle sind weiterhin gebührenpflichtig.

Abfallgebühren

Was ist der Grundpreis?

Der Grundpreis deckt verschiedene feste Leistungen der Abfallentsorgung ab. Dazu gehören unter anderem die Sperrmüllentsorgung, die Umlage der Bioabfallentsorgung, die Entsorgung von Pappe, Papier und Kartonagen und die Sammlung von Elektroaltgeräten und Schadstoffen. Auch die Bereitstellung entsprechender Sammelbehälter wird über den Grundpreis finanziert.


Wie wird der Grundpreis berechnet?

Die Höhe des Grundpreises richtet sich bei Wohngrundstücken nach der Anzahl der dort gemeldeten Personen. Bei Freizeit- und Erholungsgrundstücken nach der Anzahl der Grundstücke zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenpflicht und bei Kleingartenanlagen pro Kleingarten als Jahresgebühr ungeachtet der tatsächlichen Nutzungsdauer (saisonale Nutzung).


Was ist der Arbeitspreis?

Der Arbeitspreis wird auf Basis der tatsächlichen Nutzung berechnet. Maßgeblich ist die Anzahl der Behälterentleerungen bei Rest- und Bioabfall sowie die Größe des jeweiligen Abfallbehälters. Bei mehreren Behältern wird die Anzahl der Entleerungen je Behälter einzeln erfasst.


Was bedeutet die Mindestgebühr?

Die Mindestgebühr beträgt bei Wohngrundstücken eine Leerung eines 120-Liter-Restabfallbehälters pro gemeldeter Person und Jahr. Ergeben sich im laufenden Kalenderjahr Änderungen in der Bemessungsgrundlage (Anzahl der Personen), erfolgt die Berechnung anteilig und wird auf ganze Entleerungen aufgerundet.

Bei Grundstücken, die ganz oder teilweise gewerblich genutzt werden, und öffentlichen Einrichtungen entspricht die Mindestgebühr zwei Entleerungen eines 120-Liter-Restabfallbehälters pro vorgehaltenem Abfallbehälter und Kalenderjahr.

Bei Freizeit- und Erholungsgrundstücken beträgt die Mindestgebühr zwei Entleerungen je Grundstück und Jahr. Bei Kleingärten beträgt die Mindestgebühr eine Entleerung je Kleingarten und Jahr.


Wie wird ein Nebenwohnsitz bei der Gebühr berücksichtigt?

Der Grundpreis wird nach der Anzahl der gemeldeten Personen berechnet – unabhängig davon, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt.


Was muss ich tun, wenn sich die Anzahl der gemeldeten Personen ändert?

Änderungen der Personenzahl müssen innerhalb eines Monats nach Eintritt schriftlich mitgeteilt werden. Nutzen Sie dafür nach Möglichkeit das Formular „Personenveränderungsmitteilung“ auf der Internetseite des Landkreises. Alle Formulare finden Sie unter www.oberhavel.de/Abfallentsorgung.


Was gilt, wenn eine gemeldete Person dauerhaft nicht vor Ort ist?

Hält sich eine gemeldete Person innerhalb eines Kalenderjahres länger als sechs Monate (in Folge) nicht am Wohnsitz auf, kann auf Antrag eine Reduzierung des Grundpreises um die Hälfte erfolgen. Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag sowie ein entsprechender Nachweis (z. B. Mietvertrag oder Ausbildungsvertrag).


Kann ich die Abfallgebühren trotz mehrerer Fälligkeiten in einer Summe bezahlen?

Ja, Sie können den Gesamtbetrag in einer Summe überweisen. Die Zahlung muss jedoch zur ersten Fälligkeit erfolgen. Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen eingezogen.


Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat und wie kann ich es erteilen?

Ein SEPA-Lastschriftmandat ermöglicht es dem Landkreis, die fälligen Abfallgebühren automatisch von Ihrem Konto abzubuchen. Wenn noch kein Mandat vorliegt, finden Sie ein entsprechendes Formular bei Ihrem Gebührenbescheid. So können Sie das Mandat rechtzeitig vor der ersten Zahlungsfrist erteilen. Dieses und alle weiteren Formulare finden Sie zudem unter www.oberhavel.de/Abfallentsorgung.


Was muss ich tun, wenn sich meine Bankverbindung ändert?

Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, können Sie die neuen Kontodaten dem Landkreis frühzeitig mitteilen – idealerweise vor der nächsten Fälligkeit. Hierfür steht Ihnen das entsprechende Formular „Sepa-Lastschriftmandat“ online zur Verfügung. Alle Formulare finden Sie unter www.oberhavel.de/Abfallentsorgung.


Was muss ich bei einem Eigentümerwechsel im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung beachten?

Ein Eigentümerwechsel ist innerhalb eines Monats nach Eintritt schriftlich anzuzeigen. Dabei sind verschiedene Angaben erforderlich, damit die Abfallgebühren korrekt zugeordnet werden können.

Dazu gehören insbesondere das Kassenzeichen und gegebenenfalls die Grundstückslage sowie das Datum des Nutzen-Lasten-Wechsels (jeweils zum 1. eines Monats). Dieses Datum muss einvernehmlich zwischen Käufer und Verkäufer festgelegt und idealerweise durch einen entsprechenden Nachweis (z. B. Auszug aus dem Übergabeprotokoll mit Unterschriften) belegt sein.

Außerdem sind Angaben zur weiteren Nutzung des Grundstücks (z. B. Wohn-, Wochenend- oder Erholungsgrundstück bzw. gewerbliche Nutzung) erforderlich.

Zusätzlich müssen Informationen zum Restabfallbehälter (RAB) gemacht werden, insbesondere ob ein Behälter vorhanden ist, dessen Behälternummer und Volumen sowie ggf. der neue Standort.

Falls bekannt, sind außerdem die neue Anschrift des bisherigen Eigentümers sowie die Anschrift des neuen Eigentümers anzugeben.

Sie können für den Eigentümerwechsel das entsprechende Formular „Wechsel des Grundstückseigentümers“ nutzen.

Alle Formulare finden Sie unter www.oberhavel.de/Abfallentsorgung.

Papier, Pappe und Kartonagen

Warum ist die getrennte Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen wichtig?

Papier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier kann bis zu 100 Prozent neues Papier hergestellt werden. Durch die richtige Trennung helfen Sie dabei, Ressourcen zu schonen und Recycling zu ermöglichen.


Welche Behälter gibt es für Papier, Pappe und Kartonagen?

Für die Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen aus Privathaushalten sind folgende Behälter vorgeschrieben (nach DIN EN 840):

  • 240 Liter Fassungsvermögen
  • 1.100 Liter Fassungsvermögen bei größeren Wohngebieten

Die Papierbehälter werden von der AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH für die Dauer der Nutzung leihweise zur Verfügung gestellt.


Wann wird der Papierbehälter geleert?

Die Leerung erfolgt in der Regel in einem 4-wöchentlichen Rhythmus. Die genauen Entsorgungstermine finden Sie im aktuellen Tourenplan der AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH.


Wann muss der Papierbehälter bereitgestellt werden?

Der Papierbehälter ist:

  • frühestens am Vorabend der Leerung,
  • spätestens jedoch am Leerungstag bis 06:00 Uhr 


Wie muss der Papierbehälter zur Leerung aufgestellt werden?

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • mit geschlossenem Deckel bereitstellen
  • den Papierbehälter parallel zur Straße aufstellen
  • die Räder müssen zum Grundstück zeigen
  • der Abstand zum Fahrbahnrand darf maximal 1 Meter betragen
  • zwischen Papierbehälter und Fahrbahn dürfen sich keine Hindernisse befinden
  • Abfälle dürfen nicht neben dem Papierbehälter abgestellt werden
  • Entleerung der Papiertonne erfolgt nur noch auf einer Straßenseite


Wie kann das Behältervolumen optimal genutzt werden?

Große Kartons und Umverpackungen sollten vor der Entsorgung zerkleinert werden. Dadurch kann das Volumen des Behälters besser genutzt werden.


Was gehört in den Papierbehälter?

Zugelassen sind zum Beispiel:

  • Verkaufsverpackungen aus Papier und Pappe
  • Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge
  • Werbeprospekte
  • Hefte und Bücher
  • Briefpapier      


Was gehört nicht in den Papierbehälter?

Nicht über den Papierbehälter entsorgt werden dürfen zum Beispiel:

  • Getränkekartons
  • Tapetenreste und Alttapeten
  • Verschmutztes Papier (z. B. Taschentücher oder Hygienepapier)
  • beschichtetes Papier wie Wachs- oder Fotopapier

Weitere Informationen zur richtigen Abfalltrennung finden Sie im aktuellen Abfallkalender.


Was kann ich tun, wenn mein Papierbehälter nicht ausreicht?

Wenn vorübergehend mehr Papier, Pappe und Kartonagen anfallen, können diese kostenfrei an folgenden Standorten abgegeben werden:

Recyclinghof Germendorf:
Montag 9.00 bis 16.30 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 16.30 Uhr
Samstag 9.00 bis 15.00 Uhr

Recyclinghof Gransee:
Dienstag 9.00 bis 16.30 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 16.30 Uhr
jeder zweite und vierte Samstag im Monat 9.00 bis 16.30 Uhr

Papiersortieranlage Velten
Breite Straße 47b, gegenüber dem AWU-Gelände

Montag bis Freitag von 6.00 bis 16.30 Uhr


Was mache ich, wenn mein Papierbehälter beschädigt oder kaputt ist?

Ist Ihr Papierbehälter beschädigt oder nicht mehr nutzbar, können Sie einen Austausch über das entsprechende Antragsformular beauftragen. Das Antragsformular, sowie alle weiteren Formulare, finden Sie unter www.oberhavel.de/Abfallbeseitigung/Formulare.

Die Bereitstellung und Abholung des Papierbehälters ist für Sie kostenfrei. Die Kosten sind bereits über den jährlichen Grundpreis abgedeckt.


Wem gehört der Papierbehälter?

Die Papierbehälter bleiben Eigentum der AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH und werden den angeschlossenen Grundstücken für die Dauer der Nutzung zur Verfügung gestellt.