59 Neubürgerinnen und Neubürger Oberhavels begrüßt
Sozialdezernent Tobias Berger übergibt Einbürgerungsurkunden an Menschen aus 23 Herkunftsländern
Insgesamt 59 Menschen aus 23 Herkunftsländern haben am Mittwoch, 18.02.2026, von Sozialdezernent Tobias Berger in der KulturFUGE ihre Einbürgerungsurkunde bekommen. Sie stammen aus Bosnien und Herzegowina, von den Philippinen, aus Polen, der Ukraine, Kenia, dem Iran, Thailand, Weißrussland, Mexiko, Vietnam, Indien, aus der Türkei, den USA, Brasilien, Ungarn, der Slowakei, aus dem Jemen, Afghanistan, Nigeria und Moldau. Die meisten Neubürgerinnen und Neubürger kommen aus Rumänien und Syrien und Russland.
„Viele von Ihnen leben schon lange hier. Sie sind ein wichtiger Pfeiler unserer Gesellschaft. Unsere Gemeinschaft in Oberhavel baut auf Respekt, Zusammenhalt und gegenseitiges Vertrauen. Nehmen sie diese Werte in Anspruch und helfen sie gleichzeitig mit, diese Werte zu schützen“, sagte Tobias Berger.
Eingebürgert werden kann, wer sich seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Außerdem müssen die Identität und die Staatsangehörigkeit für Einbürgerungen geklärt sein, und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung muss vorliegen. Vorausgesetzt wird auch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis. Der Lebensunterhalt muss selbständig bestritten werden, und zwar für sich selbst und für die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, also ohne dass Sozialhilfe oder Bürgergeld beansprucht wird. Wer eingebürgert werden will, darf zudem nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Außerdem müssen Antragstellerinnen und Antragsteller die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen.
Das Einbürgerungsverfahren selbst verläuft in mehreren Schritten: Nach einer ersten Beratung durch den Fachbereich Migration des Landkreises Oberhavel werden die Voraussetzungen für eine mögliche Einbürgerung geprüft. Liegen sie vor, kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Im Anschluss sind verschiedene weitere Behörden an dem Verfahren zu beteiligen. Für das Einbürgerungsverfahren werden Gebühren in Höhe von etwa 255 Euro erhoben.