Indirekteinleitungen
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Fahrzeugwaschanlagen,
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Zahnarztpraxen,
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der Behandlung von Abfällen,
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den Bereichen Wasseraufbereitung, Kühlsysteme und Dampferzeugung,
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der Chemischen Industrie und
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der Metallbearbeitung/Metallverarbeitung.
Maßgebend für die jeweiligen Branchen sind die Anhänge der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV).
Indirekteinleitung nach:
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Anhang 22 - Chemische Industrie
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Anhang 27 - Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren - CP-Anlagen
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Anhang 31 - Wasseraufbereitung, Kühlsysteme, Dampferzeugung
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Anhang 40 - Metallbearbeitung, Metallverarbeitung
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Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser