Ordnungswidrigkeiten und Anzeigen
- Anordnung zur Wiederherstellung öffentlichen Rechts
Der Verursacher wird aufgefordert, Schäden auszugleichen oder zu ersetzen, die dem Naturhaushalt oder dem Landschaftsbild durch eine rechtswidrige Handlung entstanden sind. - Bußgeld
Es können Geldbußen in einer Höhe von bis zu 65.000 Euro verhängt werden.
Kosten
Anordnungen und Bußgeldbescheide sind kostenpflichtig.