Aufgrund des sehr hohen Arbeitsaufkommens in allen Bereichen des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Zusammenhang mit der aktuellen Bekämpfung der Tierseuche Afrikanische Schweinepest können vorerst bis Ende Januar 2025 die Sprechzeiten nicht wie gewohnt abgesichert werden.
Für Nachfragen ist der Bereich jedoch per E-Mail erreichbar. Im Postfach veterinaeramt@oberhavel.de oder über das Kontaktformular schriftlich eingehende Anliegen werden durch Vertretungen innerhalb des Fachdienstes gesichtet und nach Prüfung beantwortet.
An Uferbereichen dürfen im Abstand von bis zu 50 Meter von der Uferlinie keine baulichen Anlagen errichtet oder wesentlich verändert werden. Dies gilt für:
Bundeswasserstraßen,
Gewässer erster Ordnung und
stehende Gewässer unter 1 Hektar, die im Außenbereich liegen.
Liegt ein Vorhaben in einem Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet oder sind besonders geschützte Arten oder Biotope betroffen, gelten weitere besondere Bestimmungen (siehe nebenstehende Links).
Antragstellung
Wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde, um zu klären, welche Art von Ausnahmegenehmigung oder Befreiung Sie beantragen müssen. Dann ist ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen. In den nebenstehenden Links finden Sie weitere hilfreiche Informationen.
Gebühren
Eine Gebühr wird gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg entsprechend des Arbeitsaufwandes für den Bescheid erhoben.