Singende Vögel, farbenprächtige Schmetterlinge, blühende Seerosen - viele wild lebende Tiere und Pflanzen bereichern unsere Städte, Dörfer und Landschaften. Dort, wo es ein Stück Natur oder Wildnis gibt, fühlen wir uns wohl. Darum sind wir alle gefordert, diese Werte zu erhalten. Wild lebende Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensstätten sind grundsätzlich allgemein geschützt (vergleiche § 39 Bundesnaturschutzgesetz). Bestimmte selten gewordene Tier- und Pflanzenarten genießen darüber hinaus besonderen Schutz (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz). Welche das genau sind, steht in der Bundesartenschutzverordnung. Neben dem besonderen Artenschutz nach dem deutschen Naturschutzrecht sind auch die europäischen artenschutzrechtlichen Regelungen auf der Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie zu berücksichtigen.