Betreuungsbehörde
Ein Antrag beziehungsweise eine Anregung auf Betreuung kann persönlich oder schriftlich (formlos) beim zuständigen Betreuungsgericht (Amtsgericht) oder bei der Betreuungsbehörde des Landkreises gestellt werden.
Aufgaben der Betreuungsbehörde
- beraten und unterstützen die Betreuer auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
- sorgen gemeinsam mit Betreuungsvereinen für ein ausreichendes Angebot an Fortbildungen
- informieren über Vorsorgevollmachten, durch die eine rechtliche Betreuung vermieden werden kann, und
- stehen für die Beglaubigung von Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen zur Verfügung. Für Beglaubigungen wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Beglaubigungen erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.