Ordnungswidrigkeiten
Was sind Ordnungswidrigkeiten?
Neben einer Geldbuße können auch Nebenfolgen, zum Beispiel ein Fahrverbot bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, von der zuständigen Behörde ausgesprochen werden.
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Zur Aufklärung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens kann die zuständige Bußgeldstelle weitere Ermittlungsbehörden wie die Polizei hinzuziehen.
Nach Abschluss der Ermittlungen wird je nach Schwere des Verstoßes zur Ahndung der Ordnungswidrigkeit eine Verwarnung oder ein Bußgeldbescheid erlassen.
Verwarngeldverfahren
Gegen eine Verwarnung kann von der betroffenen Person kein Rechtsbehelf eingelegt werden. Ist sie mit der Verwarnung einverstanden und zahlt das Verwarngeld freiwillig, ist das Verfahren abgeschlossen. Die Ordnungswidrigkeit wird danach nicht weiter verfolgt.
Wird die Verwarnung nicht angenommen und das Verwarngeld nicht gezahlt, kann die Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid erlassen. Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist jedoch für alle Beteiligten mit höherem Aufwand und höheren Kosten verbunden.
Bußgeldverfahren
Im Bescheid werden grundsätzlich ein Bußgeld sowie Gebühren und Auslagen entsprechend der geltenden Vorschriften festgesetzt. Anders als eine Verwarnung, ist ein Bußgeldbescheid ein rechtsfähiger Bescheid. Die betroffene Person kann somit innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Rechtsbehelf (Einspruch) einlegen.
Nach Einlegung eines Einspruches kann die Bußgeldstelle den Vorgang zur abschließenden Prüfung an das zuständige Amtsgericht übergeben.
Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes richtet sich nach der im jeweils geltenden Gesetz oder Bußgeldkatalog festgesetzten Geldbuße. Nach Ermessen der zuständigen Verwaltungsbehörde kann die Geldbuße erhöht oder gemindert werden.