Notruf
Schwerhörige, Gehörlose und Sprachgeschädigte können einen Notruf per Fax über die Notrufnummer 112 senden.
Die nächstgelegene Leitstelle muss nicht unbedingt die zuständige sein. Geben Sie daher Ihren genauen Aufenthaltsort an, Ihr Notruf wird sofort an die territorial zuständige Leitstelle weitergeleitet.
Jede Aussage ist wichtig, sprechen Sie langsam und deutlich! Die folgenden Fragen helfen, der Leitstelle Feuerwehr und Rettungsdienst alle wesentlichen Informationen zu geben:
Wer meldet?
Wo ist der Notfallort?
- Gemeinde oder Stadt:
Gemeindename und Ortsteil, Straße, Hausnummer, weitere Orientierungspunkte (Stockwerk, Eingang, Name des Bewohners) - Auf Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen:
Autobahn- oder Straßennummer (zum Beispiel A 10 oder B 273), Fahrtrichtung (zum Beispiel in Richtung Hamburg), Streckenkilometer (zum Beispiel Kilometer 165,5)