Jagen im Landkreis Oberhavel
Grundsätzlich ist die untere Jagdbehörde für alle Aufgaben auf dem Gebiet des Jagdwesens zuständig.
Sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie ein Anliegen, können Sie einen persönlichen Termin in der unteren Jagdbehörde per Telefon oder E-Mail im Voraus vereinbaren oder uns schriftlich kontaktieren: jagd.fischerei@oberhavel.de.
Die allgemeinen Sprechtage sind dienstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie donnerstags von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Ihr Team der unteren Jagdbehörde
Aufgaben der unteren Jagdbehörde
Die Jagd ist neben einem privaten Eigentumsrecht, welches von Bürgern und Bauern in der Revolution von 1848 erstritten wurde, eines unserer ältesten Kulturgüter und auch ein öffentlicher Auftrag: Sie soll einen gesunden, artenreichen und den landeskulturellen Verhältnissen angepassten Wildbestand garantieren.
Die Schwerpunkte der unteren Jagdbehörde liegen in:
- der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Hege und Ausübung der Jagd,
- der Erteilung von Jahresjagdscheinen, Falknerjagdscheinen, Tagesjagdscheinen, Jugendjagdscheinen und die damit zusammenhängende Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung der Antragsteller sowie gegebenenfalls die Versagung oder Einziehung von Jagdscheinen,
- der Prüfung und Bestätigung von Pachtverträgen und entgeltlichen Begehungsscheinen,
- der Festsetzung und Bestätigung von Abschussplänen als Instrument der Regelung der Bejagung des Wildes und der Bewirtschaftung des Schalenwildes. Die Einreichung der Abschusspläne wird dabei jährlich bis zum 15.02. erbeten.
- der Erteilung jagdrechtlicher Ausnahmegenehmigungen z.B. für die Fangjagd in Befriedeten Bezirken oder Ausnahmegenehmigungen der Nachtjagd,
- der Überwachung und Kontrolle des Wildhandels in der Regel zusammen mit dem Veterinäramt,
- der Aufsicht über die Jagdgenossenschaften und Hegegemeinschaften,
- der zweckmäßigen Gestaltung der Jagdbezirke durch Abrundungen,
- der Bestätigung von Jagdbezirken durch Herabsetzen der Mindestgröße,
- der Bestätigung von Schweißhundeführern,
- der Bestellung von ehrenamtlichen Wildschadenschätzern für Schäden an landwirtschaftlichen Flächen oder an forstlichen Pflanzungen,
- der Sicherstellung des Jagdschutzes zum Schutz des Wildes,
- der Verfolgung jagdrechtlicher Vergehen als Ordnungswidrigkeiten.
Im Landkreis Oberhavel gibt es ca. 1.200 Jäger mit gültigen Jagdscheinen und ca. 350 Jagdpächter, neben zahlreichen Begehungsscheininhabern und Jagdgästen. Der Eigentümer von bejagbaren Flächen hat das Recht und die Pflicht, die Jagd auf seinen Flächen selbst (mit gültigem Jagdschein) oder durch Dritte auszuüben, wenn seine zusammenhängenden bejagbaren Flächen mindestens 150 ha (auf Antrag mindestens 75 ha) betragen. Im Landkreis Oberhavel gibt es 84 solche Eigenjagdbezirke bzw. 19 im Landes- oder Bundeseigentum befindliche sogenannte Verwaltungsjagdbezirke. Bei geringerer Flächengröße gehören die Jagdflächen per Gesetz einem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk an. Zu jedem gemeinschaftlichen Jagdbezirk besteht eine Jagdgenossenschaft. Die Eigentümer von Jagdflächen außerhalb von Eigenjagdbezirken sind also kraft Gesetzes Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche der jagdrechtlichen Rechtsaufsicht der unteren Jagdbehörde unterliegt. Die Jagdgenossen wählen einen Jagdgenossenschaftsvorstand, der sie gerichtlich und außergerichtlich vertritt. In den regelmäßigen Versammlungen der Jagdgenossenschaft beraten sich die Jagdgenossen und fassen auf der Grundlage einer eigenen Satzung Beschlüsse, z. B. über die Vergabe der Jagdpacht und die Auszahlung des Reinerlöses aus dem Jagdpachtzins. Im Landkreis Oberhavel gibt es 76 Jagdgenossenschaften und 128 Gemeinschaftliche Jagdbezirke.
Im Landkreis Oberhavel bestehen 11 Hegegemeinschaften (Sieben-Baumgarten, Exin, Harrenzacken, Römerwiese, Rüthnicker Heide, Lehnitzer Heide, Wolfsluch, Zehdenicker Heide, Bredereiche, Fürstenberg, Kleine Schorfheide), in denen die Jäger freiwillig die großräumige Bejagung und Hege der vorkommenden Schalenwildarten wie Rotwild, Dam- und Muffelwild abstimmen. Die Hegegemeinschaften agieren hierbei teilweise landkreisübergreifend.
Zur fachlichen Beratung aller Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sowie wichtiger Einzelfragen stehen der Jagdbehörde ein Jagdberater sowie der Jagdbeirat Oberhavel zur Verfügung. Hier sind Vertreter der Privat-, Körperschafts- und Landeswaldbesitzer Kreisjägerschaft, Landwirtschaftsverbände, Jagdgenossenschaften und Naturschutzverbände jeweils auf vier Jahre berufen. Aktuell sind die Mitglieder Herr Marco Schultze, Herr Henry Repkow, Herr Michael Ohletz, Frau Anja Schiemann, Frau Angela Julsrud, Herr Hilmar Schütte, Herr Volker Luttmann, Herr Dirk Hartung, Herr Oliver Graudenz, Herr Christopher Paszkowsky, Herr Mathias Stadige und Herr Christian Tamm.
Anzeigepflicht
Jagdpachtverträge sowie entgeltliche Jagderlaubnisscheine sind gegenüber der unteren Jagdbehörde anzeigepflichtig.
Falls Sie Ihren Wohnsitz in den Landkreis Oberhavel verlegen, melden Sie sich bitte bei der unteren Jagdbehörde, damit wir Ihre Jagdakte anfordern und die neue Adresse in Ihren Jagdschein eintragen können.
Haben Sie ein Hegeabschussvornehmen müssen, ist dieser ebenfalls der unteren Jagdbehörde möglichst unter Vorlage aussagekräftiger Bilder zu melden.
Voraussetzungen für die Jagd
- Erteilung des Jagdscheins
- Erteilung des Falknerjagdscheines
- Gestattung jagdlicher Handlungen in befriedeten Bezirken (hier ist der Grundeigentümer oder dessen Beauftragter antragsberechtigt)
- Abschussplan für Schalenwild, der durch die zur Jagdausübung berechtigten Person gestellt wird
- Die Abrundung von Jagdbezirken (hier sind die Jagdgenossenschaften und die Inhaber von Eigenjagdbezirken antragsberechtigt)
Jagdstatistik
Die Jagdstatistik in Brandenburg kann ab dem Jagdjahr 2024/2025 ausschließlich online über das Portal Online-Jagdstatistik Brandenburg gemeldet werden. Wählen Sie auf dieser Seite den entsprechenden Landkreis aus und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an, die Sie von der unteren Jagdbehörde erhalten. Dann wählen Sie das richtige Jagdjahr aus und beginnen mit der Eingabe der Daten zum erlegten Wild, Fall- und Unfallwild. Ebenso lassen sich die Grunddaten und Bestandsschätzungen eingeben. Das Handbuch Brandenburger Jagdstatistik 2.0 bietet Ihnen genauere Anleitungen. Dann tragen Sie unter dem richtigen Jagdjahr Ihre Daten der einzelnen Stücke ähnlich der auf dem ausgefüllten Wildursprungschein bzw. alle Angaben zu Fall- und Unfallwild ein und speichern sie ab.
Da für die Abschussplanung 2025/2026 die Bestandsschätzung sowie die Planzahlen und Streckenzahlen des Jagdjahr 2024/2025 wichtig sind, sind die Streckenmeldungen des Jagdjahres 2024/2025 bis 01.03.2024 einzupflegen. Danach erlegtes Wild und Fall- und Unfallwild kann natürlich noch bis zum 15.04.2024 ergänzt werden. Die endgültige Streckenmeldung ist bis zum 15. April 2025 online abzuschließen, indem Sie auf den Button „Jagdjahr abschließen“ klicken, womit die Dateneingabe und -änderung nicht mehr möglich ist.
Rechtliche Grundlagen:
Jägerprüfungen
Die Durchführung der Jägerprüfungen wurde dem Landesjagdverband Brandenburg übertragen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ljv-brandenburg.de.
Jagdscheinverlängerung und Jagdscheinerteilung
Tagesjagdschein für ausländische Bürgerinnen und Bürger - siehe Merkblatt.
Wir bitten Sie Jagdscheinverlängerungen und -erteilungen zunächst auf dem Postweg oder per E-Mail an jagd.fischerei@oberhavel.de zu beantragen. Wir werden daraufhin die nötige Zuverlässigkeitsprüfung in die Wege leiten und uns für einen persönlichen Termin bei Ihnen per Telefon oder E-Mail melden, sobald diese abgeschlossen ist.
Benötigt werden dazu:
- das ausgefüllte, persönlich unterzeichnete Antragsformular
- die Bestätigung Ihrer Jagdhaftpflichtversicherung
- gegebenenfalls ein Passbild, falls Ihr Jagdscheinheft keinen Platz für eine weitere Verlängerung bieten sollte oder es sich um eine Neuerteilung eines Jagdscheines handelt
- Ihr Personalausweis
- Bei der Ersterteilung ist das Prüfungszeugnis im Original vorzulegen.
- Bei Zweitschriften ist eine Verlustanzeige vorzulegen.
- Bei Tagesjagdscheinen für Ausländer ist die Jagderlaubnis aus dem Heimatland, ein aktuelles Führungszeugnis oder der Europäische Feuerwaffenpass sowie eine unterschriebene Jagdeinladung und ggf. eine Vollmacht für die Abholung des Jagdscheines durch den Jagdleiter vorzulegen.
- Die Gebühr und die Jagdabgabe wird am Ausstellungstag erhoben und ist bevorzugt vor Ort mit EC-Karte zu bezahlen. Natürlich können Sie auch bar zahlen.
Wichtige Information für Jagdpächter:
Bei der Jagdscheinverlängerung muss der persönlich unterzeichnete Antrag bis spätestens zum 31.03. beim eingegangen sein. Eine spätere Beantragung führt zur Pachtunfähigkeit und hat Auswirkungen auf den Fortbestand des Pachtverhältnisses.
Schäden durch Wildtiere im Haus und Garten – was tun?
Haben Sie Waschbär, Fuchs, Steinmarder oder auch Schwarzwild, die in Ihrem Haus und Garten erhebliche Schäden machen, haben wir ein paar nützliche Tipps in unserem Flyer Wildtiere in der Stadt aufgelistet.
Gerne können Sie sich bei Fragen an die die untere Jagdbehörde wenden.
Hier kommen Sie zu den Flyern:
Grundsätzlich darf an Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, nicht gejagt werden (gemäß § 20 Abs. 1 BJagdG). Die untere Jagdbehörde kann jedoch in Befriedeten Bezirken dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten, dem Jagdausübungsberechtigten oder deren Beauftragten bestimmte Jagdhandlungen unter Beschränkung auf bestimmte Wildarten und auf bestimmte Zeiten gestatten (Gemäß § 5 Abs. 3 BbgJagdG).
In einigen Städten und Gemeinden des Landkreises, in denen sich in den letzten Jahren erheblicher Bedarf zeigte, haben wir in Absprachen mit den Ordnungsämtern ehrenamtlich Jäger mit der nötigen Genehmigung ausgestattet, die Ihnen bei Problemen mit Wildtieren kurzfristig mit Rat und eben auch Tat zur Seite stehen können – vorausgesetzt Sie als Eigentümer und Nutzungsberechtigter möchten diese Hilfe beanspruchen.
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Das Veterinäramt informiert auf der Website www.oberhavel.de/asp über die genaueren Regelungen.
Jedes verendet aufgefundene Stück Schwarzwild ist dem Veterinäramt des Landkreises Oberhavel per E-Mail an fallwildmeldung@oberhavel.de unverzüglich unter Angabe des Fundortes und der GPS-Daten anzuzeigen, zu kennzeichnen und zu beproben (Tupferröhrchen). Die Tupferprobe ist zusammen mit einem Fallwild-Begleitschein abzugeben.
Von gesund erlegtem Schwarzwild sind Blutproben zu nehmen (rote Röhrchen) und mit dem Begleitschein abzugeben.
Die Röhrchen sind über das Veterinäramt in Gransee erhältlich, aber auch bei Voranmeldung bei der unteren Jagdbehörde in Oranienburg.
Die Abgabeorte für die Proben sind die Briefkästen des Landkreises Oberhavel am Standort Gransee, Karl-Marx-Platz 1, 16775 Gransee oder am Standort Oranienburg, Bernauer Str. 57-59, 16515 Oranienburg.
Trichinenuntersuchung
Die Gebührenbefreiung für die Trichinenschau bei Schwarzwild wird bis zum 31.12.2025 fortgesetzt. Die anfallenden Kosten werden bis zu diesem Zeitpunkt vom Landkreis Oberhavel übernommen. Voraussetzung ist, dass die Wildschweine auf dem Gebiet des Landkreises Oberhavel erlegt wurden. Der Nachweis erfolgt durch entsprechende Angaben des Jagdgebietes auf dem Wildursprungsschein.
Auf Grund der aktuellen Haushaltslage wird die Gebühr ab dem 01.01.2026 leider nicht mehr vom Landkreis Oberhavel getragen werden können. Ab dann wird diese wieder dem Jäger in Rechnung gestellt. Die Gebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Schlachttier- und Fleischuntersuchung des Landkreises Oberhavel und beträgt momentan 9,82 Euro pro Trichinenprobe.
Ausführliche Informationen zur Trichinenuntersuchung, finden sich auf der Website des Veterinärwesens des Landkreises Oberhavel.
Gebühren
Die Gebühren in der unteren Jagdbehörde ergeben sich aus der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw, Anlage 2 lfd. Nr. 6).
Datenschutzinformationen
Der Landkreis Oberhavel ist zur Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ermächtigt beziehungsweise verpflichtet. Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten und über Ihre Rechte nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nach § 55 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) informieren.
A. Wer ist der Verantwortliche?
Verantwortlicher für die Verarbeitung: Landkreis Oberhavel, Der Landrat, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg, Telefon: 03301 601-0, Fax: 03301 601-80114, E-Mail: info@oberhavel.de, URL: www.oberhavel.de
B. Welche Stelle kann Fragen zum Verarbeitungsverfahren beantworten?
Landkreis Oberhavel, Fachdienst Bevölkerungsschutz und Allgemeines Ordnungsrecht (untere Fischereibehörde), per E-Mail an jagd.fischerei@oberhavel.de oder per Telefon: 03301 601 6080, 6081 und 6082.
C. Wer kann Fragen zum Datenschutz beantworten?
Landkreis Oberhavel, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg, Telefon: 03301 601-1093, E-Mail: Datenschutz@oberhavel.de
D. Wofür werden meine Daten genutzt und auf welcher Rechtsgrundlage?
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zum Zweck der Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung eines Jugendfischereischeines oder eines Fischereischeines gemäß Fischereigesetz für das Land Brandenburg oder für den Erwerb einer Brandenburger Fischereiabgabemarke oder zur Genehmigung von Angelveranstaltungen gemäß Fischereiordnung des Landes Brandenburg. Die Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg und der Fischereiordnung für das Land Brandenburg, sowie die aufgrund der beiden letztgenannten Gesetze ergangenen weiteren Rechtsvorschriften. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung und Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Sollten Ihre Daten zu einem anderen Zweck weiterverarbeitet werden, so werden Sie vorher darüber informiert und es stehen Ihnen grundsätzlich die weiter unten genannten Rechte zu.
Darüber hinaus verarbeitet die untere Fischreibehörde personenbezogene Daten für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.
E. Woher stammen meine Daten und an wen werden meine Daten weitergegeben?
Im Rahmen der Bearbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Ihrer Einwilligung in Abhängigkeit von Art und Umfang Ihres Antrages weitergegeben an:
- Externe Stellen (im Einzelfall erfolgt ein Datenabgleich mit den Abnahmeberechtigten für die Fischereischeinprüfung)
Wir erheben die Daten grundsätzlich bei der betroffenen Person selbst. Im Rahmen der Überprüfung der Erteilungsvoraussetzungen für die Ausstellung eines Fischereischeines erfolgt ein Datenabgleich mit der Prüfstelle, bei der die Prüfung abgelegt wurde.
F. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Ihre Daten werden so lange gespeichert und verarbeitet, wie gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben oder dies zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich ist. Die Aufbewahrungsfristen leiten sich in der Regel aus der fischereirechtlichen Erlaubnis ab. Mit Erlöschen dieser beträgt die anschließende Aufbewahrungsfrist bis zu 15 Jahren.
G. Welche Rechte habe ich?
Auf Ihre Rechte gemäß Artikel 15 bis 22 DSGVO weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten persönlichen Daten. Sollten Daten über Ihre Person falsch oder nicht mehr aktuell sein, dürfen Sie deren Berichtigung verlangen. Sie können außerdem die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Angaben verlangen. Weiterhin besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung. Das Recht auf Datenübertragung besteht, soweit die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
H. Kann ich mich beschweren?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt. Es besteht ein Beschwerderecht bei der folgenden Aufsichtsbehörde: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow, Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49, E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de, URL: www.lda.brandenburg.de
I. Muss ich meine Daten angeben und was passiert, wenn ich das nicht tue?
Eine Pflicht besteht nicht, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Allerdings ist eine Bearbeitung Ihres fischereirechtlichen Anliegens bei unzureichender Bereitstellung erforderlicher personenbezogener Daten nicht beziehungsweise nicht mehr möglich.
J. Werden meine Daten für eine automatisierte Bewertung oder Entscheidung genutzt?
Es erfolgt keine personenbezogene automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling), der Sie persönlich betreffenden Aspekte oder eine Ablehnung Ihrer Anfrage durch die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten im Zusammenhang mit der betreffenden Aufgabenerfüllung.