Untersuchungen im Kleinkindalter
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Alle Kinder im Alter vom 30. bis 42. Lebensmonat in Ergänzung der kassenfinanzierten Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen)
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Ältere oder jüngere Kinder, deren Entwicklung den Eltern oder den Erzieherinnen und Erziehern Sorge bereiten
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Kinder, die uns bereits bei vorangegangenen Untersuchungen durch Besonderheiten in der Entwicklung aufgefallen sind (Verlaufskontrolle)
Sie werden von uns schriftlich beziehungsweise mündlich über das Ergebnis der Untersuchung informiert. Außerdem erhalten Sie eine Information über den aktuellen Impfstand und eventuell noch fehlende oder demnächst anstehende Impfungen (Impfungen erfolgen in diesem Rahmen nicht.)
Die Untersuchung ist für Sie kostenfrei.
Mitzubringende Unterlagen
- Ausgefüllter Elternfragebogen
- Gelbes Vorsorgeheft
- Alle vorhandenen Impfdokumente des Kindes
- Eventuell vorhandene ärztliche oder psychologische Befunde zur Einsicht
- Eventuell vorhandene Hilfsmittel wie Brille oder Hörgerät
- Eventuell vorhandener Schwerbehindertenausweis
Gesetzliche Grundlagen
- § 6 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
- § 1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung
- § 11 Kindertagesstättengesetz
- § 12 Brandenburgisches Datenschutzgesetz