Vermessung
Aufgaben der Vermessungsstelle
Die Vermessungsergebnisse werden nach gründlicher Prüfung in die Nachweise des Liegenschaftskatasters als amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung übernommen.
Antrag auf amtliche Vermessung
Aufgrund der weitgefächerten spezifischen Bedingungen für jedes einzelne Grundstück und der baurechtlichen Anforderungen empfehlen wir Ihnen jedoch, sich im Vorfeld von uns ausführlich und kostenfrei beraten zu lassen.