Erforderliche Bauvorlagen für eine Voranfrage
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Antragsformular (unter Punkt 6 des Formulars konkrete Einzelfragen formulieren)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1.000
- Sonstige für die Beurteilung der zu entscheidenden Einzelfragen erforderlichen Bauvorlagen und Nachweise (können sich auch nachträglich im Verlauf der Bearbeitung erforderlich machen)
- Richtet sich die Einzelfrage auf eine durch Konzentrationswirkung in die Baugenehmigung eingeschlossene Entscheidung (zum Beispiel zum Wasserrecht), sind die für die Beurteilung dieser Frage erforderlichen Vorlagen zusätzlich beizufügen.
Papier und Format der Bauvorlagen
Für die Darstellung in den Bauvorlagen sind die DIN ISO 7518, Zeichnungen für das Bauwesen, die DIN 1356-1, Bauzeichnungen, sowie die Planzeichenverordnung zu beachten. Die Darstellungen sind, soweit erforderlich, durch Beschriftung zu kennzeichnen.
Bei Umbaumaßnahmen ist der vorhandene und der geplante Zustand in den Zeichnungen eindeutig darzustellen.
Alle Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung (drei getrennt geheftete Sätze) einzureichen. Der Antrag und alle Bauvorlagen sind vom Bauherrn und vom Objektplaner zu unterschreiben (§ 2 Absatz BbgBauVorlV).
Anforderungen an die elektronischen Bauvorlagen
Die vollständigen Anforderungen an die elektronischen Bauvorlagen finden Sie hier.