Aufgrund des sehr hohen Arbeitsaufkommens in allen Bereichen des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Zusammenhang mit der aktuellen Bekämpfung der Tierseuche Afrikanische Schweinepest können vorerst bis Ende Januar 2025 die Sprechzeiten nicht wie gewohnt abgesichert werden.
Für Nachfragen ist der Bereich jedoch per E-Mail erreichbar. Im Postfach veterinaeramt@oberhavel.de oder über das Kontaktformular schriftlich eingehende Anliegen werden durch Vertretungen innerhalb des Fachdienstes gesichtet und nach Prüfung beantwortet.
Sie können von der Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder zum Tragen eines Schutzhelmes unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden.
Wer kann eine Ausnahme beantragen?
Wenn Ihnen das Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, können Sie von der Anlegepflicht beziehungsweise Tragepflicht befreit werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Ihren Antrag reichen Sie schriftlich bei der Straßenverkehrsbehörde unter Vorlage folgender Unterlagen ein:
Antrag auf Gurt- und Helmbefreiung
Ärztliche Bescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren liegen pro Ausnahmegenehmigung bei 15,00 Euro. Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent sind von der Gebühr befreit.