Namensänderung
Sie haben geheiratet und Ihr Führerschein ist ausgestellt auf Ihren Geburtsnamen beziehungsweise vorherigen Ehenamen?
Bei einer Änderung Ihrer Angaben ist ein neuer Führerschein zu beantragen. Dies ist in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt.
Sie haben Ihren Geburtsnamen wieder angenommen und der Führerschein ist auf Ihren Ehenamen ausgestellt?
Es ist auf jeden Fall erforderlich, den Führerschein erneuern zu lassen.
Wo und wie kann ich einen Antrag stellen?
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung im Original (Kopie ist dem Antrag beizufügen)
- Führerschein
- Urkunde über die Namensänderung, sofern sich Ihr Name geändert hat und dieser Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung eingetragen ist
- Aktuelles Passfoto (biometrisches Lichtbild der Größe 45 x 35 Millimeter, Hochformat, ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Bedeckung von Kopf und Augen)
Welche Gebühren fallen an?
- Für Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden: 10,00 Euro
- Für Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden: 25,30 Euro