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Gewerbeparkausweis

Für das Parken im bewirtschafteten Parkraum einer Bewohnerparkzone können dort ansässige Gewerbetreibende für ihre Fahrzeuge Parkausweise beantragen.

Wenn Sie diesem Link folgen, sehen Sie ein Straßenverzeichnis aller Bewohnerparkgebiete im Landkreis Oberhavel.

Voraussetzungen

Bei Antragstellung müssen Sie nachweisen, dass Sie einem entsprechenden Gewerbe angehören. Hierzu ist eine Gewerbeanmeldung sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I des betreffenden Fahrzeuges vorzulegen.

Antrag

Ihren Antrag auf Parkerleichterung für Gewerbetreibende reichen Sie bitte rechtzeitig – mindestens zwei Wochen vor Ablauf oder Beginn der Nutzung – persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten, postalisch oder per E-Mail bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel ein. Bei Beantragungen durch Dritte ist dem Antrag eine entsprechende Vollmacht beizufügen.

Gebühren

Seit dem 01.02.2026 werden folgende Gebühren bei der Beantragung erhoben. Für die Festsetzung der Gebühren zählt das Datum der Antragstellung:

  • Ausnahmegenehmigung inklusive Parkausweis: 200,00 Euro
  • Gebühr ab dem zweiten Fahrzeug: 100,00 Euro
  • Änderungen des Kraftfahrzeug-Kennzeichen: 10,20 Euro
  • Ersatzausstellung bei Verlust: 12,80 Euro

Bitte beachten Sie, dass Zusatzgebühren im Rahmen der Antragsprüfung (zum Beispiel Anhörung betreffender Gemeinden, Anhörung der Polizei) zusätzlich zur Regelgebühr erhoben werden können. Pro Anhörung wird eine Gebühr von 12,80 Euro erhoben.