Befahren gesperrter Straßen_Neu MV
Für das Befahren von gesperrten oder gewichtsbeschränkten Straßen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen beantragen.
Voraussetzungen
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten müssen zwingende Gründe vorliegen, weshalb von den bestehenden Vorschriften abgewichen werden soll. Dies kann zum Beispiel der dringende Transport einer gehbehinderten Person sein, deren Wohnsitz sich in einer Fußgängerzone befindet. Aber auch das Befahren einer gewichtsbeschränkten Brücke kann im Einzelfall erforderlich werden, wenn keine alternative Route zum Fahrtziel vorhanden ist.
Die Prüfung Ihres Antrages erfolgt im Einzelfall und anhand der örtlichen Verhältnisse.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen folgende Unterlagen bei:
- Zulassungsbescheinigungen Teil I aller eingesetzten Fahrzeuge
- Nachweis über die Erforderlichkeit zur Befahrung der Straße
Antrag
Ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen reichen Sie bitte rechtzeitig – mindestens zwei Wochen vorher – persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten, postalisch oder per E-Mail bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel ein. Bei Beantragungen durch Dritte ist dem Antrag eine entsprechende Vollmacht beizufügen.
Gebühren
Die zu entrichtenden Gebühren entnehmen Sie der Gebührenübersicht zum Befahren von gesperrten Straßen, Gehwegen und Fußgängerzonen.
Für Amtshandlungen werden die Gebühren auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Während des Verfahrens werden unter anderem Stellungnahmen von den Gemeinden und der Polizei eingeholt. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.